ACHTUNG: In Schleswig-Holstein gilt die 3G Regel für Friseure
Auszug aus der neuen Landesverordnung Schleswig-Holstein (gültig ab 20.09.2021):
Abhängig von der aktuellen Lage könne die Landesregierung die Regeln künftig entweder aufheben oder verschärfen, erklärte der Regierungschef. "Damit gibt es nur noch die drei Stufen Rot, Grün und Gelb", sagte Günther. Auf der grünen Stufe werde es keinerlei Einschränkungen mehr geben. "Mit der jetzt geplanten Änderung der Verordnung gilt die Stufe Gelb. Verschärfungen wird es geben bei einer angespannten Lage in den Krankenhäusern. In einem solchen Fall gilt 2G mit der Wahlmöglichkeit für 3G", betonte der Ministerpräsident.
-
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
-
Die Maskenpflicht wird in den meisten Innenräumen aufgehoben, wenn dort die 3G-Regel gilt. Wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.
-
Die noch bestehenden Regelungen zur Kontaktdatenerfassung in Innenräumen werden weitgehend aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseursalons, Massagestudios), Sporteinrichtungen (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder) und touristische Reiseverkehre (z.B. organisierte Busfahrten).
-
In Innenbereichen gelten weiterhin die 3G-Regeln. Das betrifft Veranstaltungen und Feste, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen), körpernahe Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken und Sporteinrichtungen.
Überall wo die 3G-Regel gilt, muss ein entsprechender Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorgelegt werden. Das Testergebnis darf maximal 24 (bei Antigen-Schnelltests) bzw. 48 Stunden (bei PCR-Tests) alt sein. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler:innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Als vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen gelten nach wie vor nur asymptomatische Personen ohne typische Coronavirus-Symptome.
"Schützen Sie sich und andere!"
Bleiben Sie gesund! Ihr Team vom Salon Warthöfer